Die Erstberatung kostet Sie bei mir nur EUR 150,00 inkl. MwSt.
Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung? Ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Ihre Gewerkschaft die Kosten der Erstberatung übernehmen, lässt sich nicht pauschal sagen. Ich bitte um Verständnis, wenn ich Sie bitte, die Abrechnung einer Erstberatung selbst bei der Rechtsschutzversicherung einzureichen. Auch wenn eine Deckungszusage vorliegt. Danke!
Sie brauchen nach der Erstberatung weitere Beratung, Gespräche oder haben Fragen. Meine Beratungs-Zeit wird zu einem fixen Preis vergütet, der sich nach der benötigten Zeit richtet. Eine halbe Stunde weitere Beratung zum Beispiel kostet dann 87 €. Damit Sie Sicherheit gewinnen, schließen wir vorher eine Vereinbarung ab, die alle Konditionen enthält. Transparent und verständlich. Sie bestimmen den Bedarf und damit auch die Höhe der Kosten.
Anwärter / Beamte auf Widerruf / Referendare brauchen keine Honrarvereinbarung .Hier rechne ich meine Tätigkeit nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Entsprechend rechne ich gegenüber einer Rechtsschutzversicherung ab, wenn diese Ihnen eine Deckungszusage erteilt hat. Dies gilt für die Vertretung gegenüber dem Dienstherrn und bei gerichtlichen Verfahren. Sie zahlen einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt.
Sie wollen, dass ich Sie gegenüber dem Dienstherrn vertrete oder für Sie bei Gericht tätig werde. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung für das Verfahren gewährt, steht die Finanzierung der Vertretung durch mich auf zwei Säulen. Zum einen rechne ich meine Tätigkeit nach einem Honorarschlüssel Ihnen gegenüber ab. Das Honorar richtet sich entweder nach Zeiteinheiten oder einer Pauschale. Zum anderen berechne ich der Rechtsschutzversicherung die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Zahlungen an mich leistet, rechne ich diese auf das zwischen uns vereinbarte Honorar an. Sie zahlen dann den Differenzbetrag. Details regeln wir einer Honorarvereinbarung.
Ja! Ich habe Ausgaben für Miete, Personal, Fahrtkosten, Versicherungen, Pflichtbeiträge zu Berufsorganisationen und für Lizenzgebühren der Datenbanken auf denen heute die Literatur und Rechtsprechung nachgeschlagen wird. Die Rechtsanwaltskanzlei ist - wie der Handwerker oder der Arzt - ein Wirtschaftsunternehmen. Unsere Produkte sind Wissen und Erfahrung, die in einem anspruchsvollen Studium, einer jahrelangen Referendarzeit und in meinem Fall 30 Jahren Praxis erworben worden sind. Die jährlichen Fortbildungsmaßnahmen sind teuer. Die Beiträge für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte für meine Rente und die Beiträge meiner Krankenkasse werden von dem Honorar bezahlt. Und dann noch die Steuern. Die in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuer muss an das Finanzamt abgeführt werden. Zum Schluss muss ich auf den verbliebenen Gewinn Einkommenssteuer zahen. Sie sehen, da geht einiges weg.
Aber die Rechtsschutzversicherung? Die zahlt die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehenen Gebühren. Das ist im Prinzip ähnlich einer Krankenkasse. Nur leider sind die dortigen Tarife für Mandante im Verwaltungsrecht, ganz besonders im Beamtenrecht oftmals viel zu niedrig, um kostendeckend arbeiten zu können. Eine Vertretung im Beamtenrecht zieht sich nicht selten über Jahre und ist mit einem großen Aufwand verbunden. Da die Gegenstandswerte im Verwaltungsrecht niedrig sind, sind es auch die Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; obwohl es oft um Wesentliches, geradezu Existenzielles geht. Das interessiert die Versicherungen aber leider nicht.