Fachanwalt Moos - Kanzlei für Beamtenrecht

 
 

Dienstunfall

 

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes eingetreten ist. Das Merkmal „äußere Einwirkung“ dient dabei lediglich der Abgrenzung äußerer Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Innern des menschlichen Körpers.

Das klingt kompliziert? Richtig! Ich helfe Ihnen herauszufinden, ob bei Ihnen ein solcher Unfall vorliegt. Nach einem Dienstunfall hat der Dienstherr Dienstunfallschutz zu gewähren. Ob dabei ein vielleicht erhöhtes Unfallruhegehalt bzw. erhöhte Dienstunfallruhebezüge oder die Kosten des Heilverfahrens bezahlt werden, ist wie fast immer, im Einzelfall zu entscheiden.  Gleiches gilt für die Einsatzversorgung und Pfelgekosten oder einen Unterhaltsbeitrag.  Wichtig bei der Anerkennung ist die Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen. Unfallausgleich und Unfallruhegehalt sind gängige Begriffe, die aber viellfach unterschätzt werden.

Wichtiger Hinweis

Solche Unfälle sind nach Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht innerhalb von teilweise sehr kurzen Fristen nach Eintritt des Unfalls beim Dienstvorgesetzten zu melden. Werden bei dem Dienstunfall auch sonstige Gegenstände oder Kleidungsstücke beschädigt oder zerstört, gelten meist noch kürzere Fristen! Die Meldung muss zudem nähere Angaben enthalten, aus den hervorgeht, dass überhaupt ein Dienstunfall angezeigt wird und der Dienstherr erkennen kann, dass aus diesem Ereignis Unfallfürsorgeansprüche entstehen können. (VG Augsburg Urteil vom 11.02.2016 AZ 2 K 15.1646)


Posttraumatische Belastungsstörung

Für den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung genügt es weder, aus den für eine posttraumatische Belastungsstörung typischen Symptomen auf das Vorliegen dieser Krankheit zu schließen, noch sich pauschal auf nur allgemein umschriebene, für eine posttraumatische Belastungsstörung typische Lebensumstände zu beziehen, denen der Beamte unterlag, und hieraus die Diagnose „posttraumatische Belastungsstörung“ abzuleiten. Vielmehr bedarf es der Feststellung eines konkreten traumatisierenden Ereignisses, das - unter Ausschluss sonstiger Ursachen - für die Entstehung der posttraumatischen Belastungsstörung kausal war. (VGH München Beschl. v. 25.10.2018 – 3 ZB 15.2728)

Dazu angemerkt: Die Annahme eine PTBS durch Hausärzte oder Psychotherapeuten, kann nicht immer vom Amts- oder Polizeiarzt übernommen werden. Die Überprüfung im Streitfall vor Gericht ist zeitinsensiv und oftmals  mit umfangreichen Begutachtungen verbunden, die eine Vielzahl von Kriterien abfragen. Nicht immer bestätigt sich die erste Diagnose. Auch darüber sollten wir sprechen.


Unfallaufnahme verursacht psychische Erkrankung - Dienstunfall?

„Typische“ dienstliche Tätigkeiten eines Beamten sind nicht von vorneherein vom Dienstunfallschutz ausgenommen. Wird in deren Anschluss eine psychische Erkrankung geltend gemacht, stellt sich jedoch verschärft die Frage nach der Kausalität ( VGH Mannheim, Beschl. v. 14.4.2020 – 4 S 3157/19)

Anrechnung von Renten auf Unfallruhegehalt

Die Ruhensvorschriften für das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten finden auch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt Anwendung (VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2020 – 4 S 2906/19).

 
Karte
Email