Die Qualität anwaltlicher Beratung hängt nicht von der Größe der Kanzlei ab, sondern von Qualifikation des Rechtsanwaltes. Letztlich ist es aber auch eine Geschmacksfrage, ob die beeindruckenden Kulissen und langen Namenslisten einer Großkanzlei Sie ansprechen, oder eher das Persönliche im Vordergrund stehen soll.
Ich arbeite mit elektronisch geführten Akten, elektronsicher Korrespondenz und digitalen Datenbanken für juristisches Fachwissen. Alle Arbeitsplätze sind mit Spracherkennung ausgestattet. Texte werden elektronisch erstellt und in der Regel auch nur so versandt und gespeichert. Informationen beziehe ich über den Marktführer im Bereich der juristischen Literatur. Eingehende Unterlagen, Briefe und Dokumente werden eingescannt und dann nur noch elektronisch weiter bearbeitet.
Meine Kanzlei hat eine feste Angestellte. Daneben arbeite ich mit einem Außensekretariat. So ist gewährleistet, dass Ihr Anruf zu den üblichen Bürozeiten zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr persönlich entgegen genommen wird. Meine Mitarbeiterin und alle für mich tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Seit fast 30 Jahren vertrete ich Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen. Studiert habe ich an der Universität Heidelberg. Während der Referendarzeit in Mannheim war ich u.a. beim Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eingesetzt. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahre 1994 habe ich zügig weitere Kompetenzen im Verwaltungsrecht erworben. Nach einer zusätzlichen Fachanwaltsausbildung im Verwaltungsrecht und bestandener Prüfung wurde mir 1999 die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu führen.
Nur wenige Prozent* der Rechtsanwälte in der Bundesrepublik haben das Recht sich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu bezeichnen. Und innerhalb dieses Rechtsgebietes arbeite ich ausschließlich im Beamtenrecht.
Naturhorn - Foto sebastianhornung.com
(*BRAK Statistik zum 01.01.2017)