Mit der Probezeit fängt es in der Regel an. Nicht jeder Probezeitbeamte hat hier eine problemlose Zeit. Gerade im Polizeidienst und dem Schuldienst kommt es immer wieder zu Konflikten und Ärger. Die Vorgesetzten, also die ersten Beurteiler, sind selbst im Stress und haben weder die Geduld noch ein allzu großes Verständnis für Fehler oder scheinbare Unzulänglichkeiten. Viel hängt auch von der Chemie ab, die zwischen Ihnen und dem Beurteiler besteht. Sie sind Teil einer Hierarchie und dort "ganz unten". Jedenfalls dann, wenn Sie sich noch ausschließlich im Status eines Beamten auf Probe befinden.
Wenn es nicht läuft, kann die Probezeit auch verlängert werden. Was eine solche Probezeitverlängerung für Sie bedeutet, erkläre ich Ihnen gerne. Selbstverständlich berate ich Sie auch, ob es möglich ist, gegen die Verlängerung vorzugehen oder nicht, und was dies jeweils für Folgen für Sie haben könnte.
Selbstverständlich können wir auch über die Beurteilung in der Probezeit, die Gesundheitsprüfung oder eine Erkrankung sprechen. Was ist zu tun, wenn Sie schwanger werden und in Elternzeit gehen wollen? Ein Dienstunfall in der Probezeit und seine Folgen: Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand bei Wegfall der Dienstfähigkeit?
Die Entlassung eines Widerrufsbeamten kann auf die fehlende charakterliche Eignung wegen Postings auf einem Instagram-Account gestützt werden. Der Rückschluss auf die innere Einstellung des Beamten setzt aber eine Gesamtwürdigung seines Verhaltens unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Anders als bei Tätowierungen kommt es bei der Würdigung der Postings nicht vorrangig auf deren Wirkung auf Andere an (VGH Mannheim, Beschl. v. 4.8.2020 – 4 S 1473/20).
Die bloße Teilnahme eines Beamten an einer die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierenden Versammlung und auch das Tragen eines Transparents mit der Aufschrift „Asylbetrug macht uns arm“ rechtfertigen für sich genommen nicht schon den Schluss auf eine mangelnde Bereitschaft des Beamten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen.
(VGH Kassel, 22.10.2018, 1 B 1594/18 in NVwZ 2019, 248, beck-online)